Prüfung vom Spezialisten
Die Durchführung von Abschlussprüfungen auf gesetzlicher oder freiwilliger, vertraglicher Grundlage gehört zu unseren Spezialgebieten.
Im Rahmen der Prüfung geben wir ein Urteil darüber ab, ob
- der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung entspricht.
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind.
- mit dem veröffentlichten Abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird.