Feststellung und Bescheinigung

Vereinbarte Untersuchungshandlungen (KFS/PG 14) dienen dazu, Feststellungen zu treffen, ohne damit eine an einen unbestimmten Adressatenkreis gerichtete Zusicherung (Bestätigung) zu erbringen.

Ein Auftrag zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen kann sich auf die Untersuchung von Einzelposten finanzieller Unterlagen (z.B. Lieferforderungen, Lieferverbindlichkeiten, Käufe von nahe stehenden Unternehmen und Personen), auf einen Bestandteil eines Abschlusses (z.B. Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung) oder auf einen Abschluss insgesamt beziehen. 

Weitere Anwendungsfälle können beispielsweise sein:
  • Bescheinigungen für Zuschüsse, für Förderungen jeder Art,
  • Bescheinigungen für Kollektivvertragsparteien,
  • Bescheinigungen über die Einhaltung von Finanzkennzahlen (z.B. Covenants-Bescheinigungen).