FAQ

Personalverrechnung

Bis wann ist die Anmeldung und die Abmeldung bei der ÖGK zu erstatten?

Anmeldungen sind vor Arbeitsantritt zu erstatten. Abmeldungen sind innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende des Dienstverhältnisses zu erstatten.

Wie lange ist die Probezeit?

Die Probezeit für Arbeiter und Angestellte beträgt maximal einen Monat und ist schriftlich zu vereinbaren. Kollektivverträge können die Probezeit verkürzen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei unbefristeten Dienstverhältnissen?

Erfolgt die Kündigung vom Dienstgeber sind folgende Fristen zu beachten:

im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen

ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate

ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate

ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate

ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate

Der Kündigungstermin (Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet) ist jeweils das Quartalsende (30.03, 30.06.,30.09. 31.12). Die Vereinbarung weiterer Kündigungstermine im Dienstvertrag (Monatsletzter sowie 15. des Monats) ist empfehlenswert. Achtung: Einige Kollektivverträge sehen hier eine Einschränkung der Kündigungstermine nach bestimmten Dienstjahren auf das Quartalsende vor, auch bei vereinbartem Kündigungstermin.

Bei Kündigung durch den Angestellten beträgt die Frist einen Monat. Die Frist kann durch den Kollektivvertrag gekürzt oder per Dienstvertrag bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden. Die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist darf jedoch nicht kürzer sein, als die mit dem Dienstnehmer vereinbarte. Kündigungstermin ist jeweils der Monatsletzte. Eine Vereinbarung zum 15. eines Kalendermonats ist möglich.

Welche Unterlagen werden zur Berücksichtigung eines Pendlerpauschales benötigt?

Zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales wird der vom Dienstnehmer unterzeichnete Auszug aus dem Pendlerrechner (BMF – Pendlerrechner) benötigt.  Das Pendlerpauschale verringert die steuerliche Bemessungsgrundlage und führt somit zu einer Verminderung der Lohnsteuer.

Sind für alle Dienstnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen?

Ja, Arbeitsaufzeichnungen sind für alle Dienstnehmer, die vom Arbeitszeitgesetz (AZG) umfasst sind, zu führen. Ausgenommen vom AZG sind unter anderem leitende Angestellte, denen wesentliche Entscheidungsbefugnis übertragen wurde und die Arbeitszeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt werden kann oder hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden kann.

Wie hoch ist die Anspruchsdauer auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beträgt pro Arbeitsjahr 6-12 Wochen, gestaffelt nach Dienstjahren. Weiters behält der Dienstnehmer den Anspruch auf das halbe Entgelt.

Jahres- und Konzernabschluss:

Wann ist eine Abschlussprüfung durchzuführen?

Antwort: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Dies gilt nicht für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 221 Abs. 1), sofern diese nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften einen Aufsichtsrat haben müssen.

Wie wird man Wirtschaftsprüfer?

Wie wird Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung umgesetzt?

Bei ihrer Berufsausübung unterliegen Wirtschaftsprüfer strengen Berufsgrundsätzen, die das hohe Vertrauen in den Berufsstand rechtfertigen. Diese Grundsätze sind im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017), in der Allgemeinen Richtlinie über die Ausübung der Wirtschaftstreuhandberufe (WT-AARL 2017), in der Prüferrichtlinie (KSW-PRL 2017) sowie in den Bestimmungen des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) geregelt und betreffen die Unabhängigkeit, die Unbefangenheit, die Gewissenhaftigkeit, die Eigenverantwortlichkeit, die Verschwiegenheit, die Unparteilichkeit, das Gebot des berufswürdigen Verhaltens sowie die Einhaltung und Überwachung bestimmter Qualitätsstandards in der Berufsausübung. Für den Abschlussprüfer finden sich darüber hinaus weitere Vorschriften in diversen Materiengesetzen, beispielsweise in den §§ 268ff UGB oder §§ 20f Privatstiftungsgesetz (PSG). Abgerundet wird das berufsrechtliche Umfeld durch nationale und internationale Prüfungsstandards, die gleichermaßen zu beachten sind. Seit 2005 sind Wirtschaftsprüfer, die Abschlussprüfungen durchführen, auch gesetzlich verpflichtet, nicht nur eine hohe Prüfungsqualität zu gewährleisten, sondern diese auch regelmäßig überprüfen zu lassen.