Beurteilung und Attest

Bei den sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) unterstützen wir Sie, indem wir 

  • im Rahmen von Attestierungsaufträgen eine Aussage darüber machen, ob die Sachverhaltsinformationen frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind oder
  • im Rahmen von direkten Zusicherungsaufträgen eine Aussage über das Ergebnis einer Messung oder Beurteilung des zugrunde liegenden Sachverhalts in einem Bericht machen, der eine zusammenfassende Beurteilung enthält und auch die Grundlage dafür beschreibt.